Pickerl (§57a-Begutachtung) in Graz
Das „Pickerl", offiziell die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG, ist in Österreich für alle zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend. Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren vorgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Achsen, Abgaswerte und die Verkehrs- und Betriebssicherheit insgesamt. Nur dazu ermächtigte Prüfstellen und Werkstätten dürfen die Begutachtung durchführen.
Richtwert: ca. 60 – 150 € – reine Begutachtung ohne Mängelbehebung. Nur eine grobe Orientierung, für ein konkretes Angebot lohnt sich eine Anfrage.
Beispiel: Mitgliedschaft/Prüfstelle: ÖAMTC-/ARBÖ-Mitgliedspreis oft ca. 60 – 90 €, bei freien Prüfstellen eher ca. 100 – 150 €.
Was bei der §57a-Begutachtung passiert
- Sichtprüfung von Karosserie, Beleuchtung und Reifen
- Funktionsprüfung von Bremsen, Lenkung und Fahrwerk
- Abgasuntersuchung je nach Motortyp
- Prüfung sicherheitsrelevanter Elektronik (z. B. Airbag- und ABS-Warnleuchten)
- Ausstellung der Begutachtungsplakette oder Auflistung der Mängel
Gut zu wissen, bevor du hinfährst
- Werden Mängel festgestellt, muss meist innerhalb von vier Wochen nachgebessert werden
- Bei schweren Mängeln kann die Betriebserlaubnis sofort eingeschränkt werden
- Eine grobe Vorprüfung (z. B. Bremsen, Reifenprofil) vor dem Termin spart oft einen zweiten Weg
- Manche Werkstätten bieten die Begutachtung direkt mit einem passenden Service kombiniert an
- Wer frühzeitig einen Termin sucht, vermeidet Stress kurz vor Ablauf der Frist
Werkstätten in Graz
- A.F.C OG – 8053 Graz
- Aly Hemdan Hassan Ahmed, BSc. – 8041 Graz
- FASTBOX Autoservice GmbH & Co KG – 8020 Graz
- Gady Handelsgesellschaft m.b.H. – 8041 Graz
- Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH – 8020 Graz
- K-Center GmbH – 8053 Graz
Häufige Fragen
Wann ist mein Pickerl fällig?
Bei Neuwagen erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung, danach alle zwei Jahre. Das Datum steht auf der aktuellen Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe.
Was passiert, wenn ich Mängel habe?
Leichte Mängel müssen in der Regel binnen vier Wochen behoben und nachbegutachtet werden. Bei schweren Mängeln kann die Prüfstelle die Weiterfahrt einschränken, bis das Fahrzeug wieder sicher ist.
Kann ich das Pickerl in jeder Werkstatt machen lassen?
Nein, nur ermächtigte Prüfstellen und Werkstätten dürfen die §57a-Begutachtung durchführen. Über Werkstattradar findest du entsprechende Betriebe in Graz.
Was, wenn das Pickerl schon abgelaufen ist?
Ein abgelaufenes Pickerl bedeutet ein erhöhtes Risiko bei Kontrollen und im Schadensfall. Am besten so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren, bevor das Fahrzeug weiter genutzt wird.